Die Fleckenbühler Mühle
© Michael Dietz März 2017
Protokoll einer Gerichtsverhandlung
Liste der Gegenbeweise 1. Wahr daß Zeugen des von Schönstädts Pitzen Wiese bekannt sey 2. Wahr daß eine Bach der Pitzen Grabe oder auch die Bracht genant durch ??? Wiese fließe 3. Wahr daß vormals eine alte Wasserschleuse an diesem Bach gestanden, aber 4. Wahr daß solche Schleuße auf des von Schönstadts Grund und Bodens gestande, deswegen 5. Wahr daß das von Schönstädts Großvatter der ? obervorsteher  damahlen der alten Schleuße zur Wässerung ?rit sich bedienet, mithin 6. Wahr, daß selbige eine Schönstädtische und nicht eine Scholeysche Schleuse gewesen, wir dan 7. Wahr, daß von derselben Schleuse an über das von Schönstadts Wiese hin, bis wo die Scholeysche Wiese angehet eine große Distanz ist, und demnach 8. Wahr, wohl mehr den hundert Schritt die Scholeysche Wiese von der Bach und der Schleuse abgelegen, und also 9. Wahr, kein ohnpahsionierter und vernünftiger ? sagen und glauben ?, daß die alte Schleuse eine Scholeysche Schleuse gewesen sey, obwohlen 10. Wahr, es möglich seyn könne, daß der Scholeysche Verwalter des? Übrigen Wassers, so von der Schönstadts Wiese übergefloßen, sich ? zur Wässerung mit bedient habe, wir dan 11. Wahr, daß bey Abschlagung des Wassers, ? von des? von Schönstadts Wiese ? auch ? wohin als auf Scholeysche Wiese laufen können gleich wir nun
12. Wahr, daß die gegenwärtige Schleuse einige Schritt besser an dem Bach hinaufwärts stehe, und 13. wahr, daß ebenfalls von der Schönstädter auf die Scholeysche Wiese das Wasser bey deßen Abdämmung noch laufen muß, also 14. wahr, daß die gegenwärtige Schleuse dem von Scholey ebenson wenig an seiner Wässerung schädlich? oder zusonstigem Nachteil dastehe als die alte gestanden, mithin 15. wahr, daß das Fleckenbühliche bezeigen dieser Schleuse wegen vor einer pure Mißgunst zu halten sey, derohalber 16. wahr. wan die von dem von Scholey angegebenen Zeugen ein anderes aussagen, wi(e)der die Wahreit und Gewissen zeugen müßen, wir dan auch 17. wahr, weilen in ? der Schönstädter Zeuge Johan Jost Schmitt ein Schönstädter guth das ?guth genannt in bestandt habe, und also dem Scholey verpflichtet sey, über das dieser und Heinrich Schneider mit dem Fleckenbühler Müller verschwägert seyn, also 18. wahr, daß er leichter? zu ?wachten, daß selbiger lieber sähe, daß die gegenwärtige Schleuse ? hinweg wäre, damit ? Müller auch des Sontags mahlen könte, wir aber ohne ? 19. wahr, daß diese Brüder von der alten Schleuse nichts wissen, oder zeugen können, inderent 20. wahr, daß derselbe nicht aus Schönstadt bürgig, sondern 21. wahr, sich ? da bericht? die alte Schleuse nicht mehr in brauchbarem Zustand gewesen ? Schönstadt sich dar?= Ver? V obgleich 22.wahr, daß sich Zeuge in seiner Jugend in der Fleckenbühler Mühle einige Zeit aufgehalten, jedoch
23. wahr, Zeuge einstmahlen gegen den von Schönstadt selb? gesagt, daß er zwar die alte Schleuse in seiner Jugend noch ? ? gesehen, ob es aber eine Schönstädter oder Scholeysche Schleuse gewesen, weiß er nicht, wir dan hier nach? 24. wahr, daß Johannes Bretthauer eben wenig gegen den von Schönstadt nicht bestand zeugen könne, und zwar aus seiner ?irsache, weilen 25. wahr, daß?re ein höchst ? und gehäßiges Gemüth jederzeit bezeiget, als unter andere 26. wahr, daß er einstmahlen wegen des Stoppelhüdens mit dem von Schönstadt ?vatter s?e? große Strittigkeiten gehabt, und auf 27. wahr, daß er vor einigen Jahren als der Fleckenbühler Verwalter, die Scholeyschen Hinter? zu sich berufen die jetzige Schleuse über? haufen zu lassen exprehse gesagt, wan die übrige Bauern ihre folgen wolten, er den Anfang zum Abhauen machen wolte, und 28. wahr, daß er dabey noch weiteres ? ? gegen den von Schönstadt geführt, und ? solche bestanden, diesem allem noch dem 29. wahr, und hier aus offenbahr, daß er gegen den jetzigen von Schönstadt ein feindseeliges Gemüth eben noch hegen müße.        Benennung der Zeugen        1. Bernhard Schäfer       von allen Artikeln        Gerichtsschöffe           außer 22 und 23 2. Heinrich Maus  von allen Artikeln 3. Heinrich Sch?ilde  außer 22 und 23 4. Johan Jost Schmitt  von Artikel 20 21 22 23 5. abc    von Artikel 25 26 27 28 und 29 6. Heinrich Schneider  von Artikel 20 und 21
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